EU-DSGVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung
ab 25.MAI 2018 (EU-DSGVO)

Einwilligung der Patienten für FAX und Mail notwendig !

Neue Datenschutz-Grundverordnung zum 25. Mai 2018!
Befunde dürfen per FAX oder unverschlüsselter E-Mail nur mit
ausdrücklicher Einwilligung des Patienten übermittelt werden.


Zum Downloaden:
Einwilligungserklärung für Patienten
 Verwenden Sie die Einwilligungserklärung gern für Ihre Patienten.


Weiterführende Informationen für Ihre Praxis finden Sie unter:

http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php

Bei Fragen senden Sie bitte eine e-Mail an:
datenschutz@dr-schwartz-zytologie.de


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