EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.MAI 2018 (EU-DSGVO)
Einwilligung der Patienten für FAX und Mail notwendig !
Neue Datenschutz-Grundverordnung zum 25. Mai 2018! Befunde dürfen per FAX oder unverschlüsselter E-Mail nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten übermittelt werden.